Auskunftsrechte – Auseinandersetzung – Einziehungen
Keine Gesellschaft ist davor sicher, dass es zu Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaften kommt. Dasselbe gilt – vor allem bei Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern – für Streitigkeiten unter den Gesellschaftern.
Die Gründe für eine Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern können vielfältig sein; die strategische und/oder operative Auseinanderentwicklung der Vorstellungen der Gesellschafter betreffend die Gesellschaft, Änderung der persönlichen Lebensplanungen bei einzelnen Gesellschaftern, Leistungsabfall eines Gesellschafters oder erwünschte bzw. unerwünschte Veränderungen im Gesellschafterbestand.
In sämtlichen vorgenannten Fällen bin ich Ihr kompetenter Berater. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und suche nach wirtschaftlich sinnvollen und juristisch vertretbaren Lösungen. Ist ein Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden, so können Sie sich ebenfalls auf meine Erfahrung und Kompetenz verlassen.