Meine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere auf:
- Vertriebsrechts
- Franchiserecht
- Handelsvertreterrecht
- Vertragsrecht
Ich berate meine Mandanten bei Handels-, Vertriebs- und Lieferverträgen. Dabei umfasst meine Tätigkeit die Erstellung, Prüfung sowie Verhandlung derartiger Verträge.
Bei Handelsvertreterverträgen stehen oftmals die Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichs- und Provisionsansprüchen im Raum.
Eine sachkundige Beratung ist zudem im Vertriebsrecht und Franchiserecht vorn herausragender Bedeutung. Schließlich sollen Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen rechtssicher vertrieben und mithin wirtschaftlich erfolgreich verwertet werden.
Oftmals bedarf es in diesem Zusammenhang, aufgrund internationaler Handelsbeziehungen, der Beachtung und rechtlichen Berücksichtigung des internationalen Handles- und Kaufrechts.
Im Falle von Störungen Ihrer handelsrechtlichen Vertragsbeziehung übernehme ich die Vertretung Ihrer Interessen vor deutschen Gerichten.