Im Laufe eines Unternehmens-Lebenszyklus verändern sich oftmals die Bedürfnisse, Marktgegebenheiten und ggf. Gesellschafterstruktur. Folglich muss die einmal gewählte Gesellschaftsform nicht mehr die geeignete für Ihr Unternehmen sein. Dies kann gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sinnvoll oder gar zwingend erforderlich machen. Oftmals sind Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen die Auslöser von Umwandlungen oder auch Unternehmenszusammenschlüssen.

Das Umwandlungsrecht kennt mehrere Formen der Umwandlung, etwa die Verschmelzung, die Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung, Ausgliederung) und den Formwechsel, aber auch die Vermögensübertragung. In all diesen Fällen müssen zivilrechtliche und steuerliche Folgen bedacht und besondere Formalien eingehalten werden. Dies erfordert kompetente Unterstützung, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.